DEA
Deutschsprachige Erstaufführung
DOV
Deutsche Orchestervereinigung (Musikergewerkschaft) Verhandlungspartner des Bühnenvereins beim Tarifvertrag TVK
DTHG
Deutsche Theatertechnische Gesellschaft – Fachverband für alle, die in technischen, technisch/künstlerischen und künstlerischen Bereichen der gesamten Kulturproduktion tätig sind
FH
Fachhochschule
GDBA
Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger – Gewerkschaft für Solokünstler*innen im darstellenden Bereich, künstlerische Bühnentechnik und Chor (teilweise)
GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
GMBH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung – oft Rechtsform von Privattheatern
GMD
Generalmusikdirektor*in eines Orchesters
GVL
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
INTHEGA
Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e.V.
KBB
Künstlerisches Betriebsbüro:
Das KBB ist am Theater die organisatorische Einheit, die sehr viele Aufgaben, Personen und Vorgänge koordiniert.
KSK / KSV
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ermöglicht freischaffenden Künstler*innen und Publizist*innen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei sie lediglich die Arbeitnehmerbei- träge zahlen. Für die Versicherungsveranlagung und die Beitrags- erhebung ist die Künstlersozialkasse (KSK) zuständig.
NV BÜHNE
Normalvertrag Bühne – Tarifvertrag für Solokünstler*innen, künst- lerische Bühnentechniker*innen, Chöre und Tanzgruppen.
TVK
Tarifvertrag für Musiker*innen in Konzert- und Theaterorchestern
TVÖD / TV-L
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes / Tarifvertrag der Länder
UA
Uraufführung. Erste Aufführung eines Bühnenwerkes überhaupt
VDO
Vereinigung Deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (Gewerkschaft der Chöre und Tanzgruppen)
ZAV
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung. Künstler*innenver- mittlung, unter der die ehemalige Zentrale Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF) und die Künstlerdienste (KD) zusammenge- fasst sind