Berufsbild

Der Bereich Finanz- und Rechnungswesen wird in größeren Häusern von einem:r Abteilungsleiter:in, meist einem:r Bilanzbuchhalter:in, geleitet. Das Finanz- und Rechnungswesen ist der Verwaltungsdirektion oder der kaufmännischen Direktion unterstellt. Die Anzahl der Beschäftigten in der Finanzbuchhaltung ist von der Größe des Hauses abhängig.

Finanzbuchhalter:innen übernehmen die Bearbeitung der Teilbereiche Debitoren-, Kreditoren- und Sachkontenbuchhaltung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Geschäftsfälle nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Zudem sind sie für den Zahlungsverkehr und die Abrechnung unterschiedlicher Verträge zuständig. Finanzbuchhalter:innen wirken maßgeblich bei der Aufstellung der Monats- und Jahresabschlüsse mit.

Das Aufgabengebiet der Leitung des Finanz- und Rechnungswesens umfasst das Erstellen von Monats- und Jahresabschlüssen nach deutschem Handels- und Steuerrecht. Sie ist für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen verantwortlich und bereitet die Unterlagen für die Steuererklärungen für Umsatzsteuer, Einkommens- und Körperschaftssteuer vor. Darüber hinaus organisiert die Leitung des Finanz- und Rechnungswesens alle Vorgänge im Rechnungswesen einschließlich der Personalführung. Sie überwacht die Liquidität des Unternehmens und unterstützt das Controlling.

Voraussetzungen

Finanz- und Rechnungswesens alle Vorgänge im Rechnungswesen einschließlich der Personalführung. Sie überwacht die Liquidität des Unternehmens und unterstützt das Controlling.

Für den Einsatz im Finanz- und Rechnungs- wesen sollten Finanzbuchhalter:innen, exakt, geduldig und gewissenhaft sein. Außerdem sollten sie in der Lage sein, mit verschiedenen Menschen zu kommunizieren – am Theater treffen sie auf Künstler:innen, Techniker:innen, Verwaltungsleute usw. Neben einer entsprechenden Ausbildung sollte erste Berufserfahrung im Finanz- und Rechnungswesen gegeben sein und ein Interesse am Theater- betrieb bestehen. Ein versierter Umgang mit IT-Systemen sollte selbstverständlich sein.

Ausbildung

In den Bereich des Finanz- und Rechnungswesens gelangt man entweder über eine Verwaltungslaufbahn oder man hat eine an- erkannte kaufmännische Ausbildung und eine Weiterbildung zum:zur Finanzbuchhalter:in. Für die Tätigkeit als Leitung des Finanz- und Rechnungswesens ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Beruf zusätzlich drei Jahre Berufserfahrung im Rechnungswesen und ein Abschluss als Bilanzbuchhalter:in erforderlich. Hochschulabsolventen der wirtschaftlichen Fakultät können nach einer zweijährigen Berufspraxis die Prüfung zum:zur Bilanzbuchhalter:in absolvieren.