Berufsbild

Die Aufgabe von Regisseur:innen besteht darin, Bühnenwerke zu inszenieren. Hierfür entwickeln sie auf der Grundlage eines Textes ein Konzept für eine Szenenfolge, häufig in enger Zusammenarbeit mit Dramaturg:innen, Bühnenbildner:innen und Kostümbildner:innen. Nicht immer wird der Text in der originalen Fassung übernommen, sondern oftmals verändert; sei es, dass der Text nicht zeitgemäß erscheint, Übersetzungen ungenau sind oder einzelne Passagen nicht in das Regie-Konzept passen. Wenn die Interpretation des geplanten Werkes feststeht, muss das Stück mit Schauspieler:innen und/oder Sänger:innen besetzt werden. Danach beginnen die Proben, die den Kern der Regiearbeit ausmachen.

Während dieser Phase arbeitet der:die Regisseur:in intensiv mit den Darsteller:innen. Spätestens dann beginnt auch das künstlerisch-technische Personal mit der Vorbereitung der Premiere. Bühnenbilder müssen gebaut, Kostüme genäht, Lichteffekte probiert, Bühnenmusik komponiert und Masken gestaltet werden. Regisseur:innen pflegen also mit vielen Menschen im Theater engen Kontakt – oft über die Regieassistenz – damit sich im Laufe der folgenden Wochen ein harmonisches Gesamtbild entwickeln kann. Während dieser Zeit müssen immer wieder Entscheidungen getroffen bzw. Kompromisse zwischen dem künstlerischen Ideal und den Sach- und Personalzwängen geschlossen werden.

Theaterregisseur:innen arbeiten entweder freiberuflich oder fest angestellt an einem Haus. Als angestellte Regisseur:innen können sie einerseits kontinuierlich die Schauspieler:innen und andere Beschäftigte eines Hauses kennenlernen, was für die Besetzung eines Stückes und die anschließenden Proben von Vorteil ist. Andererseits besteht

die Verpflichtung, die von der Intendanz zugewiesenen Regien zu übernehmen. Freie Regisseur:innen können entscheiden, welche Stücke sie inszenieren möchten und welches Haus sie bevorzugen. Sie müssen sich in sehr kurzer Zeit auf neue Häuser und damit neue Gesichter und Sachzwänge einstellen und diese koordinieren. Außerdem verlangt die Arbeit eine sehr hohe Mobilität, verbunden mit großen persönlichen Einschränkungen. Es gibt jedoch nur wenige freie Regisseur:innen, die es sich in der Praxis leisten können, mehr als ein- oder zweimal ein Inszenierungsangebot ohne erhebliche Ansehens- und Geldverluste auszuschlagen.

Wenn die Premiere vorbei ist, endet in der Regel auch die Arbeit des:der Regisseur:in. Die nun folgenden Aufführungen werden nicht mehr von ihm:r, sondern von einem:r Abendspielleiter:in betreut. Diese:r achtet darauf, dass die kommenden Repertoirevorstellungen nach der Premiere Abend für Abend in der geprobten Weise erfolgen. Außerdem ist er:sie für das Einarbeiten von Gästen und Doppelbesetzungen zuständig. Das Aufgabengebiet der Abendspielleiter:innen überschneidet sich häufig mit dem der Regieassistenz. An großen Häusern gibt es zudem oft eine:n Oberspielleiter:in (Schauspieldirektor:in). Diese:r trägt die künstlerische Gesamtverantwortung für die Sparte eines Hauses. Dabei steht er:sie – hierarchisch gesehen – über den Regisseur:innen und unter der Intendanz. Wie bei allen Leitungspositionen obliegen auch Regisseur:innen besondere Fürsorgepflichten für ihre Mitarbeiter:innen. Sie müssen dafür sorgen, dass das Miteinander im Team respektvoll sowie diskriminierungs- und angstfrei abläuft und sich auch selbst dementsprechend verhalten.

Voraussetzungen

Die Eigenschaften, die im Allgemeinen von Regisseur:innen erwartet werden, sind vielfältig: eine gute Allgemeinbildung und umfangreiche Kenntnisse der Primär- und Sekundärliteratur, Musikalität, Stilsicherheit und sprachliche Versiertheit, eine reiche Fantasie, gepaart mit Form-, Farb- und Raumempfinden. Dazu kommen Selbstbewusstsein, Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeit, Führungsstärke und -kompetenz sowie Verantwortungsbewusstsein. Regisseur:innen müssen organisieren und motivieren und dürfen auch bei hoher psychischer Belastung nicht resignieren. Was die formalen Voraussetzungen angeht, so sind die Erwartungen sehr unterschiedlich.

Staatliche Hochschulen verlangen das Abitur bzw. einen gleichwertigen Schulabschluss und eine Aufnahmeprüfung, anderen Ausbildungsstätten genügt bereits eine abgeschlossene Schulbildung, und wer seinen Weg direkt am Theater – „learning by doing“ – beginnen möchte, ist von solchen Formalien weitgehend frei. Ganz gleich welchen Weg man für sich wählt, ist doch in allen Fällen ein hohes Maß an Eigeninitiative vonnöten, wenn es darum geht, das Vertrauen und den Regieauftrag eines:r Intendant:in zu gewinnen.

Ausbildung

Die Aufnahmebedingungen der jeweiligen Ausbildungsinstitute sind unterschiedlich und müssen im Einzelfall dort erfragt werden. In der Regel entscheidet eine Aufnahmeprüfung über die Vergabe der wenigen Plätze. In einer solchen Prüfung wird unter anderem herausgefunden, welche konzeptionellen Fähigkeiten ein:e Bewerber:in mitbringt, aus welcher Motivation heraus er:sie diesen Beruf ergreifen möchte und welche Kenntnisse über das heutige Theater vorhanden sind. Die meisten Schulen setzen ein Mindest- und ein Höchstalter an, das meist zwischen 17 und 21 bzw. 24 und 30 Jahren liegt. Wer Musiktheaterregie studieren möchte, muss darüber hinaus auch sein praktisches und theoretisches musikalisches Können unter Beweis stellen.

Welche Fächer in welcher Gewichtung gelehrt werden, hängt vom jeweiligen Institut ab. Alle Hochschulen vermitteln auf unterschiedliche Weise Kenntnisse in den Bereichen Werk/Darstellung/Bühne/Praxis. Die erste Stufe in der praktischen Arbeit als Regisseur:in ist in den allermeisten Fällen die Regieassistenz (vgl. dort).