Berufsbild
Verwaltungsdirektor:innen – manchmal auch Verwaltungsleiter:innen genannt – sind für alle juristischen und betriebswirtschaftlichen Belange eines Theaters zuständig. Sie strukturieren und überwachen den Etat, verhandeln über Gagen und Entgelte, achten auf die Einhaltung der Arbeits- und Tarifverträge, kümmern sich um Nutzungsrechte von GEMA und Verlagen, entscheiden über größere Anschaffungen, kontrollieren die Buchführung, kümmern sich um Drittmittelakquise, bearbeiten rechtliche Fragestellungen, und sorgen für die Einhaltung der Arbeitssicherheit.
Besonders wichtig ist auch, einen guten Kontakt zu den öffentlichen Zuschussgeber:innen zu pflegen, insbesondere zur städtischen Verwaltungsspitze und zur Politik. Verwaltungsdirektor:innen arbeiten eng mit den Intendant:innen zusammen. Zunehmend stehen sie in der Hierarchie eines Hauses auf derselben Stufe, so dass es faktisch eine Doppelspitze gibt.
Verwaltungsdirektion und Intendanz sollten ein harmonisches Team bilden, um eine kompetente und erfolgreiche Arbeit zu ermöglichen. Grundsätzlich haben Verwaltungsdirektor:innen die Aufgabe, die künstlerischen Vorstellungen der Intendanz finanziell und juristisch zu ermöglichen; auch sie tragen daher Verantwortung für die künstlerischen Interessen des Theaters. Bestehen rechtliche oder wirtschaftliche Vorbehalte, entwickelt man gemeinsam Lösungsvorschläge. In jedem Fall müssen Verwaltungsdirektor:innen sich bewusst sein, dass sie in einem künstlerischen Bereich arbeiten, wo eine einseitig administrativ-bürokratische Denkweise kontraproduktiv ist.
Je nach Rechts- und Organisationsstruktur eines Theaters heißen Verwaltungsdirektor:innen auch Kaufmännische:r Direktor:in/ Geschäftsführer:in oder Geschäftsführende:r Direktor:in. Häufig unterstehen ihnen dann auch die technischen Abteilungen.
Voraussetzungen
Verwaltungsdirektor:innen müssen bereit sein, sich den besonderen zeitlichen und organisatorischen Erfordernissen eines Theaterbetriebs anzupassen: Dienst am Abend und an Wochenenden, Urlaub überwiegend in der spielfreien Zeit usw.. Für diese Aufgabe braucht es Menschen, die ein persönliches Interesse und Spaß am Theater haben. Folgende Kenntnisse sind notwendig:
- Betriebswirtschaft (Controlling, Kosten-/ Leistungsrechnung, Wirtschaftlichkeits-, Investitionsberechnungen, Betriebsvergleiche)
- Recht (Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, Urheberrecht und Versammlungsstättenrecht)
- IT, insbesondere MS-Office und Grundverständnis für IT-Prozesse
- Marketing, insbesondere Werbung
Folgende Fähigkeiten sind notwendig:
- Führungsfähigkeiten, also in der Regel Führungserfahrung und eine Persönlichkeit, die den besonderen physischen und psychischen Anforderungen eines Theaterbetriebs gewachsen ist
- Organisationsfähigkeit, um neue Aufgabenbereiche des Theaters aufzubauen, organisatorische Schwachstellen zu ermitteln, neue Organisationslösungen in die Praxis umzusetzen, Arbeitsabläufe zu rationalisieren und neue Informationstechniken einzusetzen
- Entscheidungskompetenz, um in schwierigen fachlichen, personellen, organisatorischen, räumlichen und finanziellen Angelegenheiten professionell handeln zu können
- Teamfähigkeit, um mit den Führungskräften und Beschäftigten des Theaters zusammenarbeiten zu können.
- Überzeugungskraft, um Stadtrat, Ausschüsse, Führungskräfte und Beschäftigte der Verwaltung und des Theaters überzeugen zu können
- Durchsetzungskraft, um Beschlüsse/ Entscheidungen innerhalb des Theaters durchsetzen zu können
Ausbildung
Eine spezifische Ausbildung zum:zur Verwaltungsdirektor:in gibt es nicht. In der Regel wird diese Aufgabe Jurist:innen, Betriebswirt:innen oder Verwaltungsfachleuten übertragen, die schon an einem Theater gearbeitet haben oder über anderweitige einschlägige Erfahrungen im Kulturbereich verfügen. Informationen über die Studiengänge Jura und Betriebswirtschaftslehre findet man bei den jeweiligen Universitäten und Fachhochschulen. Über die Laufbahn als Verwaltungsbeamt:in im höheren Dienst informiert die Bundesagentur für Arbeit.
Video
Wie werde ich Verwaltungsdirektor:in?