Berufsbild

Die Personalabteilung in größeren Häusern besteht teilweise aus einem:r Personalreferenten:in und meistens aus mehreren Personalsachbearbeiter:innen. Sie ist zum Teil der Personalleitung oder direkt der Verwaltungsdirektion bzw. der kaufmännischen Direktion unterstellt. Zu den Hauptaufgaben zählen Personalplanung und -beschaffung, Lohnbuchhaltung, betriebliches Eingliederungsmanagement, Gesundheitsmanagement.

Zu den Aufgaben von Personalreferent:innen gehören die Personalbedarfsermittlung sowie die damit zusammenhängende Kostenplanung. Zudem sind sie für den Prozess der Personalbeschaffung, ab Erstellung eines Anforderungsprofils bis hin zur finalen Personalauswahl in Zusammenarbeit mit dem:der zuständigen Abteilungsleiter:in, verantwortlich.

Bei der Personalentwicklung ermitteln Personalreferent:innen den Personalentwicklungsbedarf, organisieren Weiterbildungsangebote und Coachings, begleiten neue Mitarbeiter:innen im Unternehmen und führen regelmäßige Feedbackgespräche mit der zuständigen Abteilungsleitung.

Des Weiteren ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat im Rahmen des jeweiligen Arbeitsgebietes erforderlich. Die Personalabteilung wirkt zudem bei der Erstellung und Aktualisierung von Betriebsvereinbarungen mit.

Voraussetzungen

Für den Einsatz in der Personalabteilung sollten Mitarbeiter:innen eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise mit Dienstleistungsorientierung, Kommunikationsstärke, lösungsorientiertem Denken und Teamfähigkeit mitbringen. Des Weiteren sollten eine hohe Eigeninitiative und das Interesse an neuen Aufgaben gegeben sein. Neben einer entsprechenden Ausbildung sind Berufserfahrung im Bereich Personal und Interesse am Theaterbetrieb wichtig. Ein versierter Umgang mit IT-Systemen ist zwingend notwendig.

Ausbildung

Für die Tätigkeit als Personalreferent:in ist eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Weiterqualifizierung zum Personalfachkaufmann:frau oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit dem Studienschwerpunkt Personalmanagement notwendig. Wünschenswert ist der Besitz eines Ausbildereignungsscheins. Für die Tätigkeit als Personalsachbearbeiter:in ist eine kaufmännische Ausbildung oder eine Verwaltungslaufbahn im Personal- und Rechnungswesen erforderlich. Des Weiteren ist eine Weiterbildung zum:zur Lohnbuchhalter:in wünschenswert.